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PKV verliert vor dem Bundes-verfassungsgericht

Am 10.06.2009 war es dann soweit, das Bundesverfassungs-gericht hat die Klage der PKV gegen weite Teile der Gesundheitsreform abgewiesen.

Das Gericht sah es als rechtmäßig an, dass der Gesetzgeber durchaus verlangen kann, dass die PKV auch älteren, kranken und Menschen mit geringen Einkommen aufnehmen muss. Die Rede ist vom Basistarif, der seit Januar 2009 von den privaten Krankenversicherern angeboten werden muss.

Auch bei allen anderen strittigen Punkten kamen die Richter des ersten Senats zur selben Entscheidung. So besteht nun Rechtssicherheit an der Verfassungsmäßigkeit der letzten und so umstrittenen Gesundheitsreform. Keine ander brachte für die PKV so viel Veränderung und Beschneidungen wie das GKV-Wettberwerbssträkungsgesetz.

Bedauerlicherweise überrascht das Urteil nicht, denn bereits in der mündlichen Verhandlung beklagten die beiden geladenen unabhängigen Sachverständigen Bert Rürrup und Prof. Ulrich Meyer von der Universität Bamberg, dass die Kläger in nachprüfbares Zahlenmaterial in nur sehr sparsamer Weise vorgelegt haben. Es war ihnen wichtiger den beiden Experten keinen Einblick in interne Geschäftsabläufe zu gewähren.

So ist dann auch der existenzielle Eingriff, wie die PKV es nennt weit weniger bedrohlich als in den von ihr beschriebenen Horrorszenarien.

 

 

 

 

 

 

 

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