PKV verliert vor
dem Bundes-verfassungsgericht
Am 10.06.2009 war es
dann soweit, das Bundesverfassungs-gericht hat die Klage der
PKV gegen weite Teile der Gesundheitsreform
abgewiesen.
Das Gericht sah es als rechtmäßig an, dass
der Gesetzgeber durchaus verlangen kann, dass die PKV auch
älteren, kranken und Menschen mit geringen Einkommen aufnehmen
muss. Die Rede ist vom Basistarif, der seit Januar 2009 von den
privaten Krankenversicherern angeboten werden muss.
Auch bei allen anderen strittigen Punkten
kamen die Richter des ersten Senats zur selben Entscheidung. So
besteht nun Rechtssicherheit an der Verfassungsmäßigkeit der
letzten und so umstrittenen Gesundheitsreform. Keine ander
brachte für die PKV so viel Veränderung und Beschneidungen wie
das GKV-Wettberwerbssträkungsgesetz.
Bedauerlicherweise überrascht das Urteil
nicht, denn bereits in der mündlichen Verhandlung beklagten die
beiden geladenen unabhängigen Sachverständigen Bert Rürrup und
Prof. Ulrich Meyer von der Universität Bamberg, dass die Kläger
in nachprüfbares Zahlenmaterial in nur sehr sparsamer Weise
vorgelegt haben. Es war ihnen wichtiger den beiden Experten
keinen Einblick in interne Geschäftsabläufe zu
gewähren.
So ist dann auch der existenzielle Eingriff,
wie die PKV es nennt weit weniger bedrohlich als in den von ihr
beschriebenen Horrorszenarien.
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