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Versicherungslexikon Buchstabe P

Persönliche Leistungserbringung

Bei der freiberuflichen Tätigkeit des Arztes ist ein wesentliches  Merkmal der ärztlichen Tätigkeit die persönliche Leistungs-erbringung. Sie ist unmittelbar von seinem persönlichen Einsatz abhängig. Im Gegensatz zu einem Gewerbebetrieb kann sie nicht von angestellten Mitarbeitern übernommen werden.

Es ist jedoch Arzthelferinnen und Assistentinnen gestattet delegierbare Leistungen vornehmen, die nicht den persönlichen Einsatz des Arztes vorschreiben, sondern bei denen die ärztliche Überwachung ausreichend ist. 
Das betrifft beispielsweise Injektionen, Röntgenaufnahmen oder wechseln von Verbandsmaterial, usw.

 


 

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