Versicherungslexikon Buchstabe
P
Persönliche Leistungserbringung
Bei der freiberuflichen Tätigkeit des
Arztes ist ein wesentliches Merkmal der
ärztlichen Tätigkeit die persönliche
Leistungs-erbringung. Sie ist unmittelbar von seinem
persönlichen Einsatz abhängig. Im Gegensatz zu einem
Gewerbebetrieb kann sie nicht von angestellten
Mitarbeitern übernommen
werden.
Es ist jedoch Arzthelferinnen und Assistentinnen
gestattet delegierbare Leistungen vornehmen, die nicht
den persönlichen Einsatz des Arztes vorschreiben, sondern
bei denen die ärztliche Überwachung ausreichend
ist.
Das betrifft beispielsweise Injektionen, Röntgenaufnahmen oder
wechseln von Verbandsmaterial,
usw.
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