Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürtigkeit liegt lt. den Allgemeinen
Versicherungs-bedingungen der Pflegeversicherung vor,
wenn eine Person wegen Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie gewöhnliche
regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens nicht ohne die Hilfe einer anderen
Person zu tun vermag. Dazu
zählen
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Körperpflege, wie z. B. Waschen,
Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Zahnhygiene,
Blasen- und Darmentleerung.
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Ernährung, wie z. B. zubereiten
und Aufnahme von Nahrung.
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Mobilität, wie beispielsweise
selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An– und
Auskleiden, gehen, stehen, Treppensteigen,
verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung.
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Hauswirtschaftliche Versorgung,
wie z. B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Spülen,
Wäsche waschen, Beheizen und Kochen.
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