Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflegegeld
In der Pflegeversicherung gibt
es zwei verschiedene Arten der
Leistung,
-
die Sachleistung
und
-
die
Geldleistung.
Bei der Geldleistung handelt es sich um das
Pflegegeld. Sie ist eine materielle Anerkennung der
häuslichen Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige
oder durch Pflegepersonal, das im Auftrag der
Angehörigen handelt. Das Pflegegeld ersetzt die
Sachleistung. Es wird monatlich im Voraus bezahlt und
seine Höhe richtet sich nach der festgestellten
Pflegestufe des
Pflegebedürftigen.
Die Geldleistung beträgt in
| Pflegestufe I |
€ 215,00 |
| Pflegestufe II |
€ 420,00 |
| Pflegestufe III |
€ 675,00 |
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