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Versicherungslexikon Buchstabe P

Pflegegeld

In der Pflegeversicherung gibt es zwei verschiedene Arten der Leistung,

  1. die Sachleistung und
  2. die Geldleistung.

Bei der Geldleistung handelt es sich um das Pflegegeld. Sie ist eine materielle Anerkennung der häuslichen Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige oder durch Pflegepersonal, das im Auftrag der Angehörigen handelt. Das Pflegegeld ersetzt die Sachleistung. Es wird monatlich im Voraus bezahlt und seine Höhe richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe des Pflegebedürftigen.

Die Geldleistung beträgt in

 

Pflegestufe I € 215,00
Pflegestufe II € 420,00
Pflegestufe III € 675,00

  

   


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