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Versicherungslexikon Buchstabe P

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürtige haben speziell bei häuslicher Pflege und unabhängig von der Pflegestufe einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie helfen dabei die Pflege zu erleichtern, Beschwerden lindern oder dienen der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung. Eine ärztliche Verschreibung ist dabei nicht nötig und die für Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen an die Pflegekasse. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis sind alle zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel aufgeführt. Es sind sowohl Verbrauchmittel als auch technische Hilfsmittel.

 

   


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