Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürtige haben speziell bei häuslicher
Pflege und unabhängig von der Pflegestufe einen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie helfen dabei die
Pflege zu erleichtern, Beschwerden lindern oder dienen
der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung.
Eine ärztliche Verschreibung ist dabei nicht nötig und
die für Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln,
genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen oder seiner
Angehörigen an die Pflegekasse. Im
Pflegehilfsmittelverzeichnis sind alle zur Verfügung
stehenden Pflegehilfsmittel aufgeführt. Es sind sowohl
Verbrauchmittel als auch technische
Hilfsmittel.
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