Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflegestufen
Der Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person
wird anhand der Pflegestufe festgestellt. Die
Pflegestufe sagt etwas über den Umfang und die Häufigkeit
des benötigten Hilfebedarfs aus. Ausschlaggebend ist
dabei in wie weit Verrichtungen des täglichen Lebens
nicht mehr selbst durchgeführt werden können. Zu den
Verrichtungen zählt die Körperpflege, die Ernährung,
die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie
sind in ein Punkte-System eingeteilt und die Addition der
Punkte ergibt die jeweilige Pflegestufe. Sie sind in drei
Stufen
eingeteilt:
| Pflegestufe I |
erheblich pflegebedürftig |
| Pflegestufe II |
schwer pflegebedürftig |
| Pflegestufe III |
schwerst pflegebedürftig |
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