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Versicherungslexikon Buchstabe P

Pflegestufen

Der Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person wird anhand der Pflegestufe festgestellt. Die Pflegestufe sagt etwas über den Umfang und die Häufigkeit des benötigten Hilfebedarfs aus. Ausschlaggebend ist dabei in wie weit Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbst durchgeführt werden können. Zu den Verrichtungen zählt die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie sind in ein Punkte-System eingeteilt und die Addition der Punkte ergibt die jeweilige Pflegestufe. Sie sind in drei Stufen eingeteilt:

 

Pflegestufe I erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II schwer pflegebedürftig
Pflegestufe III schwerst pflegebedürftig


 

   


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