Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflegeversicherung
Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung in
Deutschland. Sie ist eine Pflichtversicherung für jeden,
der krankenversichert ist. Im Grundsatz gilt, dass die
Pflegeversicherung der Kranken-versicherung folgt.
Mitglieder der GKV sind in der Sozialen
Pflegeversicherung versichert und Versicherte der PKV
sind in der Privaten Pflegeversicherung. Für freiwillige
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse besteht eine
Ausnahmeregelung, sie können die Pflegeversicherung
auch bei einem privaten Krankenversicherer
abschliessen.
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