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Versicherungslexikon Buchstabe P

Pflichtversicherte

Wnn aufgrund von Satzungen oder gesetzlichen Vorschriften der Abschluss von Versicherungen vorgeschrieben ist, dann spricht man von einer so genannten Pflichtversicherung. Die bekannteste Form der Pflichtversicherung in Deutschland ist die Sozialversicherung. Zu den Pflichtversicherten in der Sozialversicherung zählen folgende Personenkreise:

 

Arbeitnehmer, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen,

Auszubildende,

Landwirte,

Künstler und Publizisten,

Studenten bis zum Ende des 14. Semesters, oder bis zum 30. Lebensjahr,

Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungs-gesetz,

Behinderte und

Rehabilitanten.

 

    


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