Versicherungslexikon Buchstabe
P
Pflichtversicherte
Wnn aufgrund von Satzungen oder gesetzlichen
Vorschriften der Abschluss von Versicherungen
vorgeschrieben ist, dann spricht man von einer so
genannten Pflichtversicherung. Die bekannteste Form der
Pflichtversicherung in Deutschland ist die
Sozialversicherung. Zu den Pflichtversicherten in der
Sozialversicherung zählen folgende
Personenkreise:
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Arbeitnehmer, die mit Ihrem
Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
liegen,
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Auszubildende,
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Landwirte,
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Künstler und Publizisten,
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Studenten bis zum Ende des 14.
Semesters, oder bis zum 30. Lebensjahr,
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Leistungsempfänger nach dem
Arbeitsförderungs-gesetz,
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Behinderte und
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Rehabilitanten.
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