Versicherungslexikon Buchstabe
P
Primärarzt-Tarif
Bei einem Primärarzttarif, oftmals auch als
Hausarzt-Tarif bezeichnet handelt es sich um einen
Tarif der PKV, bei dem der
Versicherte vertragllich verpflichtet ist, im
Falle medizinischer Notwendigkeit immer zuerst einen
Primärarzt zur Erst-Behandlung aufsucht. Wird
dennoch der Facharzt ohne entsprechende Überweisung
konsultiert, so trägt der Versicherte einen
erheblichen Teil der Kosten selbst. Im Allgemeinen sind
das 20% bis 25% der Facharzt-Rechnung.
Es hat sich heraus gestellt, dass der Allgemeinmediziner viele
Krankheiten und Beschwerden behandeln kann, ohne den Patienten
an einen Facharzt überweisen zu müssen. Dadurch können Kosten
gesenkt werden, denn der abzurechnende Gebührensatz eines
Primärarztes ist geringer im Gegensatz zu einer fachärztlichen
Liquidation. Dadurch sind die Beiträge für diese Tarife auch
geringer im Vergleich zu "Normal"-Tarifen.
Es stehen hier also vor allem auch wirtschaftliche
Gesichtspunkte im Vordergrund, die für
die Krankenversicherungen eine wichtige Rolle
spielen.
Ein Primärarzt ist normalerweise ein
Allgemeinmediziner ohne Fachrichtung, den man
auch als Hausarzt bezeichnet. Manchmal
gilt auch ein Internist als Primärarzt.
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