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Versicherungslexikon Buchstabe P

Primärarzt-Tarif

Bei einem Primärarzttarif, oftmals auch als Hausarzt-Tarif bezeichnet handelt es sich um einen Tarif der PKV, bei dem der Versicherte vertragllich verpflichtet ist, im Falle medizinischer Notwendigkeit immer zuerst einen Primärarzt zur Erst-Behandlung aufsucht. Wird dennoch der Facharzt ohne entsprechende Überweisung konsultiert, so trägt der Versicherte einen erheblichen Teil der Kosten selbst. Im Allgemeinen sind das 20% bis 25% der Facharzt-Rechnung.
Es hat sich heraus gestellt, dass der Allgemeinmediziner viele Krankheiten und Beschwerden behandeln kann, ohne den Patienten an einen Facharzt überweisen zu müssen. Dadurch können Kosten gesenkt werden, denn der abzurechnende Gebührensatz eines Primärarztes ist geringer im Gegensatz zu einer fachärztlichen Liquidation. Dadurch sind die Beiträge für diese Tarife auch geringer im Vergleich zu "Normal"-Tarifen.
Es stehen hier also vor allem auch wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund, die für die Krankenversicherungen eine wichtige Rolle spielen.

Ein Primärarzt ist normalerweise ein Allgemeinmediziner ohne Fachrichtung, den man auch als Hausarzt bezeichnet. Manchmal gilt auch ein Internist als Primärarzt.

 

   


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