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Versicherungslexikon Buchstabe P

Psychotherapie

In der PKV sind die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung erstattungsfähig, sofern sie im tariflichen Leistungumfang enthalten sind. Höhe und Umfang der Erstattung richtet sich nach dem dritten Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ist sehr unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern geregelt.

Die Psychotherapie kann häufig auch im Delegationsverfahren durch nichtärztliche Therapeuten durchgeführt werden, bei dem ein Arzt den Patienten an einen Diplom-Psychologen zur Pyscho- oder Verhaltenstherapie überweist und dessen Behandlung überwacht.

 



 

  


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