Versicherungslexikon Buchstabe
P
Psychotherapie
In der PKV sind die Kosten einer
psychotherapeutischen Behandlung erstattungsfähig, sofern
sie im tariflichen Leistungumfang enthalten sind. Höhe
und Umfang der Erstattung richtet sich nach
dem dritten Teil der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und ist sehr unterschiedlich bei
den einzelnen Versicherern
geregelt.
Die Psychotherapie kann häufig auch im
Delegationsverfahren durch nichtärztliche Therapeuten
durchgeführt werden, bei dem ein Arzt den Patienten an
einen Diplom-Psychologen zur Pyscho- oder
Verhaltenstherapie überweist und dessen Behandlung
überwacht.
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