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Versicherungslexikon Buchstabe P

Punktwert

Beim Punktwert ist der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche und zahnärztliche Leistungen. Zur Zeit beträgt er 5,82873 €-Cent. Den einzelnen abrechenbaren Leistungen sind Punkte zugeordnet. In der Multiplikation mit dem Punktwert ergeben sie die Höhe der ärztlichen Vergütung. Dabei spricht man vom einfachen Satz, oder vom Kassensatz. In der privaten Krankenversicherung ist auch ein ensprechender Steigerungssatz abrechenbar, der in der GOÄ oder GOZ ausgewiesen wird.


 

   


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