Versicherungslexikon Buchstabe
P
Punktwert
Beim Punktwert ist der einheitliche
Bewertungsmaßstab für ärztliche und zahnärztliche
Leistungen. Zur Zeit beträgt er 5,82873 €-Cent. Den einzelnen abrechenbaren
Leistungen sind Punkte zugeordnet. In der Multiplikation
mit dem Punktwert ergeben sie die Höhe der ärztlichen
Vergütung. Dabei spricht man vom einfachen Satz, oder vom
Kassensatz. In der privaten Krankenversicherung ist auch
ein ensprechender Steigerungssatz abrechenbar, der in der
GOÄ oder GOZ ausgewiesen
wird.
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