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Versicherungslexikon Buchstabe R

Ratenzahlungszuschlag

Laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung hat der Versicherer einen Anspruch auf den jährlichen Beitrag im Voraus. Der Versicherer gewährt jedoch eine monatliche Zahlungsweise. Bezogen auf den Jahresbeitrag ist der monatliche Beitrag, hochgerechnet auf das gesamte Jahr rund 3% teurer, da ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht.

Auch in anderen Versicherungssparten ist eine nicht-jährliche Zahlungsweise möglich, aber auch hier wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands ein Ratenzuschlag berechnet.

 

   


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