Versicherungslexikon Buchstabe
R
Ratenzahlungszuschlag
Laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die private Krankenversicherung hat der
Versicherer einen Anspruch auf den jährlichen Beitrag im
Voraus. Der Versicherer gewährt jedoch eine monatliche
Zahlungsweise. Bezogen auf den Jahresbeitrag ist der
monatliche Beitrag, hochgerechnet auf das gesamte Jahr
rund 3% teurer, da ein höherer Verwaltungsaufwand
entsteht.
Auch in anderen Versicherungssparten ist
eine nicht-jährliche Zahlungsweise möglich, aber auch hier
wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands ein
Ratenzuschlag berechnet.
zurück
|