Versicherungslexikon Buchstabe
R
Regelversorgung (zahnärztliche)
In der so genannten Regelversorgung der
Gesetzlichen Krankenversicherung ist das
durchschnittliche zahnärztliche Honorar sowie die
durchschnittlich anfallenden Kosten für zahntechnische
Leistungen beinhaltet. Die Regelversorgung gewährleistet
eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Versorgung. Das ist auch die für die
so genannten Festzuschüsse, die von den Krankenkassen
übernommen werden. Die Regelversorgung ist bereits im
Voraus
festgelegt.
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