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Versicherungslexikon Buchstabe R

Regelversorgung (zahnärztliche)

In der so genannten Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das durchschnittliche zahnärztliche Honorar sowie die durchschnittlich anfallenden Kosten für zahntechnische Leistungen beinhaltet. Die Regelversorgung gewährleistet eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Das ist auch die für die so genannten Festzuschüsse, die von den Krankenkassen übernommen werden. Die Regelversorgung ist bereits im Voraus festgelegt.


  

   


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