Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rehabilitation
Eine Rehabilitation ist die
Wiederherstellung der Gesundheit einer Person.
Im Bereich der deutschen Sozialversicherung ist
damit speziell die Wiederherstellung der Arbeitskraft
gemeint. Dabei übernimmt der Rentenversicherungsträger
die Kosten für notwendige Rehabilitations-Maßnahmen, also
so genannte Anschlussheilbehandlungen, die sich
unmittelbar an die Heilbehandlung in einem
Akut-Krankenhaus
anschließen.
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