Versicherungslexikon Buchstabe
R
Reisekrankenversicherung
Bei der Reisekrankenversicherung unterscheidet
man im Wesentlichen zwei verschiedene
Arten:
-
die kurzfristige
Auslandsreisekrankenversicherung. Sie wird z.
B. für die Dauer eines Urlaubs im Ausland
abgeschlossen von maximal sechs Wochen
und
-
die langfristige
Auslandsreiseversicherung. Sie wird
benötigt, wenn man für längere Zeit privat
oder beruflich im Ausland bleibt. Es handelt
sich dabei um einen Zeitraum von mehreren
Monaten oder sogar
Jahren.
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