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Versicherungslexikon Buchstabe R

Reisekrankenversicherung

Bei der Reisekrankenversicherung unterscheidet man im Wesentlichen zwei verschiedene Arten:

  1. die kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung. Sie wird z. B. für die Dauer eines Urlaubs im Ausland abgeschlossen von maximal sechs Wochen und
  2. die langfristige Auslandsreiseversicherung. Sie wird benötigt, wenn man für längere Zeit privat oder beruflich im Ausland bleibt. Es handelt sich dabei um einen Zeitraum von mehreren Monaten oder sogar Jahren.

  

   


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