Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rentner
Wer von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine
Rente erhält oder einen einen Rentenantrag gestellt
haben, wird im Allgemeinen als Rentner bezeichnet. Man
unterscheidet dabei folgende
Rentenarten:
Sofern Rentner mindestens neunzig Prozent
in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens
versicherungspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen
Krankenversicherung oder als Familien-Angehöriger
mitversichert waren sind sie auch in der KVdR, der
Krankenversicherung der Rentner
versicherungspflichtig.
siehe auch Krankenversicherung der Rentner
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