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Versicherungslexikon Buchstabe R

Rentner

Wer von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhält oder einen einen Rentenantrag gestellt haben, wird im Allgemeinen als Rentner bezeichnet. Man unterscheidet dabei folgende Rentenarten:

 

Die Altersrente,
die Erwebsminderungsrenten oder

die Hinterbliebenenrente, wie z. B. die Witwen- oder Wittwer-Rente und die Waisenrente.




Sofern Rentner mindestens neunzig Prozent in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens versicherungspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Familien-Angehöriger mitversichert waren sind sie auch in der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig.

siehe auch Krankenversicherung der Rentner

 

   


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