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Versicherungslexikon Buchstabe R

Residenzpflicht

Die Residenzpflicht ist eine Regelung, wonach ein Vertragsarzt seine Wohnung in der näheren Umgebung zu seiner Praxis haben muss. Dadurch ist sichergestellt, dass er auch im Notfall seine Patienten vertragsärztlich versorgen kann.

Der Vertragsarzt ist verpflichtet seine medizinischen Leistungen in seiner Praxis zu erbringen, abgesehen von den Besuchsleistungen. Das Bundessozialgerichts entschied in einem Urtel, dass der Wohnort des Arztes so gewählt sein kann, dass er seine Praxis innerhalb von maximal dreißig Minuten erreichen kann.


  

   


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