Versicherungslexikon Buchstabe
R
Residenzpflicht
Die Residenzpflicht ist eine Regelung,
wonach ein Vertragsarzt seine Wohnung in der näheren
Umgebung zu seiner Praxis haben muss. Dadurch ist
sichergestellt, dass er auch im Notfall seine Patienten
vertragsärztlich versorgen
kann.
Der Vertragsarzt ist verpflichtet seine
medizinischen Leistungen in seiner Praxis zu erbringen,
abgesehen von den Besuchsleistungen. Das
Bundessozialgerichts entschied in einem Urtel, dass der
Wohnort des Arztes so gewählt sein kann, dass er seine
Praxis innerhalb von maximal dreißig Minuten erreichen
kann.
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