Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rezeptpflicht
Arzneimittel wurden als verschreibungspflichtig
eingestuft, da sie die Gesundheit gefährden können, auch
bei bestimmungs-gemäßen Gebrauch, sofern sie ohne
ärztliche oder zahnärztliche Anleitung angewendet werden,
oder wenn sie häufig nicht bestimmungsmäßig eingesetzt
werden und dadurch die Gesundheit gefährdet werden kann.
Deshalb dürfen sie nur gegen Rezept abgegeben werden,
gemäß der Regelung nach § 48 Absatz 1 des
Arzneimittelgesetzes
(AMG).
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