eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe R

Rezeptpflicht

Arzneimittel wurden als verschreibungspflichtig eingestuft, da sie die Gesundheit gefährden können, auch bei bestimmungs-gemäßen Gebrauch, sofern sie ohne ärztliche oder zahnärztliche Anleitung angewendet werden, oder wenn sie häufig nicht bestimmungsmäßig eingesetzt werden und dadurch die Gesundheit gefährdet werden kann. Deshalb dürfen sie nur gegen Rezept abgegeben werden, gemäß der Regelung nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG).


  

 

Quelle: www.gkv.info | Realisierung: www.krankenkasseninfo.de


 

   





zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks