Versicherungslexikon Buchstabe
R
Risikoprüfung
Bei Antragstellung zu einer privaten Kranken-,
Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung erfolgt eine
Risikoprüfung durch zu beantwortende Fragen den
Gesundheitszustand aller zu versichernden Personen
betreffend.
Der Versicherer wird durch Unterschrift auf dem
Antrag berechtigt bei den behandelnden Ärzten Auskünfte
einzuholen, sofern die Gesundheitsangaben keine
abschliessende Risikoprüfung
zulassen.
Das neue VVG verlangt aber vom Versicherer
bei jeder Anfrage die Zustimmung des
Versicherungskunden einzuholen und ihn gleichzeitig auf
sein Weigerungsrecht
hinzuweisen.
Die Risikoprüfung ist ein wichitges und
notwendiges Instrument, um einzuschätzen, ob der
Tarifbeitrag ausreicht alle zukünftig anfallenden
Versicherungsleistungen zu
erbringen.
Die wahrheitsgemäße und vollständige
Beantwortung ist für den oder die Antragsteller
verpflichtend.
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