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Versicherungslexikon Buchstabe R

Risikoprüfung

Bei Antragstellung zu einer privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung erfolgt eine Risikoprüfung durch zu beantwortende Fragen den Gesundheitszustand aller zu versichernden Personen betreffend.

Der Versicherer wird durch Unterschrift auf dem Antrag berechtigt bei den behandelnden Ärzten Auskünfte einzuholen, sofern die Gesundheitsangaben keine abschliessende Risikoprüfung zulassen. 

Das neue VVG verlangt aber vom Versicherer bei jeder Anfrage die Zustimmung des Versicherungskunden einzuholen und ihn gleichzeitig auf sein Weigerungsrecht hinzuweisen.

Die Risikoprüfung ist ein wichitges und notwendiges Instrument, um einzuschätzen, ob der Tarifbeitrag ausreicht alle zukünftig anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung ist für den oder die Antragsteller verpflichtend.


  

   

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.




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