Versicherungslexikon Buchstabe
R
Risikozuschlag
Besteht ein erhöhtes Risiko nach erfolgter
Gesundheitsprüfung, so kann der Versicherer einen
Risikozuschlag anbieten. Dabei handelt es sich um einen
Mehrbeitrag, gegen den das erhöhte Risiko
(Vorerkrankung) in die Versicherungsleistungen
eingeschlossen werden kann. Alle zukünftigen Folgen, die
aus der Vorerkrankung resultieren können sind dann
ebenfalls
mitversichert.
Wenn ein Versicherer einen Risikozuschlag
fordert, hat der Antragsteller die Möglichkeit darüber
entscheiden, ob er den Risikozuschlag annimmt oder nicht.
Die Annahme wird durch seine Unterschrift
bestätigt.
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