Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rückdatierung
Es ist möglich in der privaten
Krankenversicherung den Versicherungsbeginn um zwei
Monate zurück zu datieren. Genutzt werden kann diese
Möglichkeit z.
B.:
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bei der Nachversicherung von
Neugeborenen ab Geburt oder der Adoption eines oder
mehrerer Kinder,
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bei der Mitversicherung von
Ehepartnern nach der Eheschließung und
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beim Übertritt aus der
gesetzlichen Kranken-versicherung oder der freien
Heilfürsorge.
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Durch einen nahtlosen Übertritt ist
gewährleistet, dass die Wartezeiten aus der
Vorversicherungszeit angerechnet
können.
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