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Versicherungslexikon Buchstabe R

Rückdatierung

Es ist möglich in der privaten Krankenversicherung den Versicherungsbeginn um zwei Monate zurück zu datieren. Genutzt werden kann diese Möglichkeit z. B.:

 

bei der Nachversicherung von Neugeborenen ab Geburt oder der Adoption eines oder mehrerer Kinder,

bei der Mitversicherung von Ehepartnern nach der Eheschließung und

beim Übertritt aus der gesetzlichen Kranken-versicherung oder der freien Heilfürsorge.



Durch einen nahtlosen Übertritt ist gewährleistet, dass die Wartezeiten aus der Vorversicherungszeit angerechnet können.

 

   


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