Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rücklagen
Durch konstantes Eigenkapital eines (Kranken-)
Versicherers, können Rücklagen gebildet werden. Sie
entstehen aus Erträgen der Vorjahre. Die
Rücklagen
dienen
-
zum Schutz des Nominalkapitals, so
dass im Falle von Verlust zunächst die
Rücklagen aufgelöst werden
können.
-
Als Eingenfinanzierungsmittel
und
-
sie sind auch eine Sicherheit für
Gläubiger. Je höher die Rücklagen sind, desto
geringer ist das Risiko.
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