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Versicherungslexikon Buchstabe R

Rücklagen

Durch konstantes Eigenkapital eines (Kranken-) Versicherers, können Rücklagen gebildet werden. Sie entstehen aus Erträgen der Vorjahre. Die Rücklagen dienen

  • zum Schutz des Nominalkapitals, so dass im Falle von Verlust zunächst die Rücklagen aufgelöst werden können.
  • Als Eingenfinanzierungsmittel und

  • sie sind auch eine Sicherheit für Gläubiger. Je höher die Rücklagen sind, desto geringer ist das Risiko.

 


   


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