Versicherungslexikon Buchstabe
R
Rücktritt
Je nach Schwere einer vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherer das Recht
vom (Krankenversicherungs-)Vertrag zurückzutreten. Jeder
Antragsteller einer Versicherung ist
verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahrenumstände
richtig und vollständig zu
nennen.
Speziell in der PKV ist das Rücktrittsrecht
von besonderer Bedeutung, da die PKV-Unternehmen in
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf ihr
Kündigungsrecht
verzichten.
Ein Rücktritt muss innerhalb eines
Monats nach der „positiven Kenntnis“ der
Anzeigepflichtverletzung ausgesprochen
werden.
Siehe auch Anzeigepflichtverletzung
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