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Versicherungslexikon Buchstabe R

Rücktritt

Je nach Schwere einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherer das Recht vom (Krankenversicherungs-)Vertrag zurückzutreten. Jeder Antragsteller einer Versicherung ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahrenumstände richtig und vollständig zu nennen.

Speziell in der PKV ist das Rücktrittsrecht von besonderer Bedeutung, da die PKV-Unternehmen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf ihr Kündigungsrecht verzichten.

Ein Rücktritt muss innerhalb eines Monats nach der „positiven Kenntnis“ der Anzeigepflichtverletzung ausgesprochen werden.

Siehe auch Anzeigepflichtverletzung


  

   


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