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Versicherungslexikon Buchstabe S

Sachleistung

Die Sachleistung ist das Prinzip der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei rechnet der Vertragsarzt die Kosten seiner medizinischen Leistungen mit der Krankenkasse über die jeweilige kassenärztliche Vereinigung ab.

Abweichend vom Sachleistungsprinzip haben die Krankenkassen seit in Kraft treten der letzten Gesundheitsreform 2007, die Möglichkeit über so genannte Wahltarife Kostenerstattung mit Ihren Mitgliedern zu vereinbaren.

 

   


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