Versicherungslexikon Buchstabe
S
Sachleistung
Die Sachleistung ist das Prinzip der
Leistungserbringung in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Dabei rechnet der Vertragsarzt die
Kosten seiner medizinischen Leistungen mit der
Krankenkasse über die jeweilige kassenärztliche
Vereinigung
ab.
Abweichend vom Sachleistungsprinzip haben die
Krankenkassen seit in Kraft treten der letzten
Gesundheitsreform 2007, die Möglichkeit über so
genannte Wahltarife Kostenerstattung mit Ihren
Mitgliedern zu
vereinbaren.
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