Versicherungslexikon Buchstabe
S
Schadenversicherung
Das Prinzip der Schadenversicherung beruht auf
der Verfpflichtung des Versicherers den durch
Eintritt des Versicherungsfalls entstandenen
Vermögensschaden dem Versicherungsnehmer zu ersetzen. Der
entstandene Vermögensschaden muss der Höhe nach
nachgewiesen werden, wobei die Höhe der
Entschädigung von den vereinbarten Vertragsleistungen
abhängig
sind.
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