eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe S

Schwer-Pflegebedürftig

Jemand, der mindestens dreimal pro Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe bei der Ernährung, bei der Körperpflege oder der Mobilität benötigt und darüber hinaus mehrmals pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, ist schwer-pflegebedürftig. Der zeitliche Aufwand für die Hilfeleistung pro Tag muss durchschnittlich drei Stunden betragen und davon müssen mindestens zwei Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden. Schwer-Pflegebedürftigkeit entspricht der Pflegestufe II in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

 

   


zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks