Versicherungslexikon Buchstabe
S
Schwer-Pflegebedürftig
Jemand, der mindestens dreimal pro Tag zu
unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe bei der Ernährung,
bei der Körperpflege oder der Mobilität benötigt und
darüber hinaus mehrmals pro Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung, ist
schwer-pflegebedürftig. Der zeitliche Aufwand für die
Hilfeleistung pro Tag muss durchschnittlich drei Stunden
betragen und davon müssen mindestens zwei Stunden für die
Grundpflege aufgewendet werden.
Schwer-Pflegebedürftigkeit entspricht der Pflegestufe II
in der gesetzlichen
Pflegeversicherung.
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