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Versicherungslexikon Buchstabe S

Schwerst-Pflegebedürftig

Man spricht von schwerdt-pflegebedürftig wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jemand jederzeit, bei Tag und bei Nacht auf Hilfe angewiesen ist. Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss dabei pro Tag durchschnittlich fünf Stunden betragen und allein für die Grundpflege müssen mindestens vier Stunden aufgewendet werden. Schwerst-Pflegebedürftigkeit entspricht der Pflegestufe III in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

 

   


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