Versicherungslexikon Buchstabe
S
Schwerst-Pflegebedürftig
Man spricht von schwerdt-pflegebedürftig wenn
der Hilfebedarf so groß ist, dass jemand jederzeit, bei
Tag und bei Nacht auf Hilfe angewiesen ist. Der zeitliche
Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche
Versorgung muss dabei pro Tag durchschnittlich fünf
Stunden betragen und allein für die Grundpflege müssen
mindestens vier Stunden aufgewendet
werden. Schwerst-Pflegebedürftigkeit
entspricht der Pflegestufe III in der gesetzlichen
Pflegeversicherung.
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