Versicherungslexikon Buchstabe
S
Selbständige
Als selbständig gilt man, wenn man seine
Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei
gestalten kann und dabei das unternehmerische Risiko
trägt.
Selbständige sind normalerweise
nicht von Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenkasse betroffen. Ausnahmen bilden hier Personenkreise,
die aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit
versicherungspflichtig sind, wie
beispielsweise
Durch die Gesundheitsreform 2007 und der damit
eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht, muss jeder
Bundesbürger eine Krankenversicherung nachweisen
können. Für Personen, die der GKV zuzuordnen sind gilt
diese Verpflichtung bereits seit dem 01.04.2007. Für
diejenigen, die man der PKV zuordnet trat die Pflicht zur
Versicherung zum dem 01.01.2009 in
Kraft.
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