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Versicherungslexikon Buchstabe S

Selbständige

Als selbständig gilt man, wenn man seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann und dabei das unternehmerische Risiko trägt.
Selbständige sind normalerweise nicht von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse betroffen. Ausnahmen bilden hier Personenkreise, die aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit versicherungspflichtig sind, wie beispielsweise

  • Künstler und Publizisten und

  • Landwirte

Durch die Gesundheitsreform 2007 und der damit eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht, muss jeder Bundesbürger eine Krankenversicherung nachweisen können. Für Personen, die der GKV zuzuordnen sind gilt diese Verpflichtung bereits seit dem 01.04.2007. Für diejenigen, die man der PKV zuordnet trat die Pflicht zur Versicherung zum dem 01.01.2009 in Kraft.

 

   


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