Versicherungslexikon Buchstabe
S
Selbstbeteiligung im Krankenhaus
Kassenpatienten sind verpflichtet bei einem
stationären Aufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von zehn
Euro pro Tag zu leisten. Die Dauer der Zuzahlung ist
auf höchstens 28 Tage
begrenzt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es
unterschiedliche Arten der Selbstbeteiligung.
Sie kann beispielsweise auch in Form eines Selbstbehalts für
den stationären Leistungsbereich vereinbart
sein.
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