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Versicherungslexikon Buchstabe S

Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Kassenpatienten sind verpflichtet bei einem stationären Aufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag zu leisten. Die Dauer der Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage begrenzt.

In der privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Arten der Selbstbeteiligung.
Sie kann beispielsweise auch in Form eines Selbstbehalts für den stationären Leistungsbereich vereinbart sein.

 

   


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