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Versicherungslexikon Buchstabe S

Selbstbeteilgung

Die PKV kennt unterschiedliche Arten der Selbstbeteiligung:

  • Das Prozentual-System
    Der Versicherte trägt einen festen prozentualen Anteil an allen anfallenden Kosten innerhalb eines oder auch mehrerer Leistungsbereiche.

  • Das Maximal-System
    Der Teil anfallender Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinaus geht wird vom Versicherten selbst getragen.

  • Das Prozentual-Maximal-System
    Der Versicherte trägt einen prozentualen Anteil aller anfallenden Kosten, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Nach Überschreiten des Höchstbetrags übernimmt der Versicherer alle weiteren Kosten zu 100%.

  • Das Maximal-Prozentual-System
    Der Versicherer erstattet alle anfallenden Kosten bis zu einem bestimmten Betrag zu 100%. Die darüber hinaus gehenden Kosten trägt der Versicherte zu einem bestimmten Prozentsatz selbst.

Bei GKV-Versicherte heißt die Selbstbeteiligung "Zuzahlung".

 

   


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