Versicherungslexikon Buchstabe
S
Selbstbeteilgung
Die PKV kennt unterschiedliche Arten der
Selbstbeteiligung:
-
Das
Prozentual-Maximal-System
Der Versicherte trägt einen
prozentualen Anteil aller anfallenden Kosten, bis
zu einem bestimmten Höchstbetrag. Nach
Überschreiten des Höchstbetrags übernimmt der
Versicherer alle weiteren Kosten zu
100%.
-
Das
Maximal-Prozentual-System
Der Versicherer erstattet alle
anfallenden Kosten bis zu einem bestimmten Betrag
zu 100%. Die darüber hinaus gehenden Kosten
trägt der Versicherte zu einem bestimmten
Prozentsatz selbst.
Bei GKV-Versicherte heißt die
Selbstbeteiligung "Zuzahlung".
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