Versicherungslexikon Buchstabe
S
Solidaritätsprinzip
Die Funktionsweise der deutschen
Sozialversicherung beruht auf dem so genannten
Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte
Beiträge entsprechend seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit leistet. Die Berechnung der jeweiligen
Beitragshöhe der einzelnen Versicherungszweige berechnet
sich prozentual vom Bruttoeinkommen. Jeder Versicherte
hat Anspruch auf den gleichen Leistungsumfang unabhängig
von seiner Beitragshöhe. Im Solidaritätsprinzip drückt
sich auch die wechselseitige Verbundenheit der
Versicherten untereinander
aus.
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