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Versicherungslexikon Buchstabe S

Solidaritätsprinzip

Die Funktionsweise der deutschen Sozialversicherung beruht auf dem  so genannten Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte Beiträge entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leistet. Die Berechnung der jeweiligen Beitragshöhe der einzelnen Versicherungszweige berechnet sich prozentual vom Bruttoeinkommen. Jeder Versicherte hat Anspruch auf den gleichen Leistungsumfang unabhängig von seiner Beitragshöhe. Im Solidaritätsprinzip drückt sich auch die wechselseitige Verbundenheit der Versicherten untereinander aus.

 

   


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