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Versicherungslexikon Buchstabe S

Sonderausgaben

Im Rahmen der Sonderausgaben sind bestimmte Versicherungs-beiträge steuerlich abzugsfähig. Dazu gehören Beiträge zur:

 

gesetzlichen Sozialversicherung,
privaten Krankenversicherung,
privaten Unfallversicherung
privaten Lebens- und Rentenversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Pflegeversicherung,
Haftpflichtversicherung und
bestimmte Altersversorgungsvertäge.


Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden künftig die Beiträge zu Krankenversicherungen in einem höheren Umfang steuerlich anerkannt werden, als das bisher der Fall ist. Bis spätestens 2010 muß die heute noch zur Anwendung kommende Regelung, durch eine entsprechende Neuregelung ersetzt werden.

 

   


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