Versicherungslexikon Buchstabe
S
Sonderausgaben
Im Rahmen der Sonderausgaben sind bestimmte
Versicherungs-beiträge steuerlich abzugsfähig. Dazu
gehören Beiträge
zur:
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gesetzlichen Sozialversicherung, |
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privaten Krankenversicherung, |
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privaten Unfallversicherung |
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privaten Lebens- und Rentenversicherung, |
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Berufsunfähigkeitsversicherung, |
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Pflegeversicherung, |
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Haftpflichtversicherung und |
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bestimmte Altersversorgungsvertäge. |
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
werden künftig die Beiträge zu Krankenversicherungen in
einem höheren Umfang steuerlich anerkannt werden, als das
bisher der Fall ist. Bis spätestens 2010 muß die heute
noch zur Anwendung kommende Regelung, durch eine
entsprechende Neuregelung ersetzt
werden.
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