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Versicherungslexikon Buchstabe S

Sozialstation

Einrichtungen, die ambulante sozialpflegerische Dienste mit Fachpersonal und Helfern anbieten, werden als Sozialstation bezeichnet. Sie werden zum überwiegenden Teil von Wohlfahrtsverbänden getrgen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Grundpflege sowie Behandlungspflege von kranken und bedürftigen Personen und darüber hinaus eine Beschäftigungs- und Bewegungstherapie.

  • Aufklärung und Schulung in häuslicher Altenpflege, die Schulung von ehrenamtlichen Helfern und die Aktivierung von Nachbarschaftshilfe.

  • Einleitung von zusätzlich erforderlichen und ergänzenden Maßnahmen in der Sozialhilfe.

  • Förderung von sozialen Kontakten, in Form von Teilnahme an Freizeitaktivitäten, Bildungsmaßnahmen oder Selbsthilfegruppen.

Die anfallenden Kosten werden oftmals ganz, zumindest aber teilweise von Krankenkassen oder dem Sozialamt übernommen.

 

   


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