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Versicherungslexikon Buchstabe S

Spartentrennung

Spartentrennung ist die gesetzliche Regelung im Versicherungs-aufsichtsgesetz (VAG), nach der bestimmte Versicherungszweige als rechtlich selbständige Unternehmen betrieben werden müssen.
Dadurch kann vermieden werden, dass Gewinne oder Verluste nicht mit anderen vom Versicherer betriebenen Sparten verrechnet werden.
Die Verwendung der Beiträge, Leistungen und Überschüsse müssen ausschließlich und allein den Versicherten der betreffenden Sparte zu Gute kommen. Außerdem dient die Spartentrennung der Konkussicherung und schafft Transparenz. Sie gilt für Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutz-versicherungen.

 

   


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