Versicherungslexikon Buchstabe
S
Spartentrennung
Spartentrennung ist die gesetzliche
Regelung im Versicherungs-aufsichtsgesetz (VAG), nach der
bestimmte Versicherungszweige als rechtlich selbständige
Unternehmen betrieben werden müssen.
Dadurch kann vermieden werden, dass Gewinne oder Verluste nicht
mit anderen vom Versicherer betriebenen Sparten verrechnet
werden.
Die Verwendung der Beiträge, Leistungen und Überschüsse müssen
ausschließlich und allein den Versicherten der betreffenden
Sparte zu Gute kommen. Außerdem dient die Spartentrennung
der Konkussicherung und schafft Transparenz. Sie gilt für
Kranken-, Lebens-, Kredit- und
Rechtsschutz-versicherungen.
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