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Versicherungslexikon Buchstabe S

Standardtarif für ältere Versicherte

Seit 1994 ist jeder private Krankenversicherer verpflichtet, den so genannten Standardtarif anzubieten.
Sein Leistungsumfang entspricht dem der Gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Limitierung des Beitrages auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkasse. Er steht allen privat Versicherten offen, die

  • mindestens seit zehn Jahren bei ihrem PKV-Anbieter versichert sind und
  • das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben.

Der Standardtarif wurde aufgrund der Gesundheitsreform 2007 so modifiziert, dass er den jetzt geltenden Bestimmungen gerecht wird und ab dem 01.01.2009 vom neu einzuführenden Basistarif abgelöst werden kann. Der Leistungsumfang wurde dadurch verändert und auch der versicherbare Personenkreis stark erweitert.

Personen, die bereits vor in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 im Standardtarif versichert waren, werden nicht zwangsläufig in den Basistarif überführt, sondern bleiben im bisher gültigem Umfang versichert.

Siehe auch Basistarif

 

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