Versicherungslexikon Buchstabe
S
Standardtarif für ältere Versicherte
Seit 1994 ist jeder private Krankenversicherer
verpflichtet, den so genannten Standardtarif
anzubieten.
Sein Leistungsumfang entspricht dem der Gesetzlichen
Krankenversicherung mit einer Limitierung des
Beitrages auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der
Krankenkasse. Er steht allen privat Versicherten offen,
die
Der Standardtarif wurde aufgrund der
Gesundheitsreform 2007 so modifiziert, dass er den jetzt
geltenden Bestimmungen gerecht wird und ab dem 01.01.2009
vom neu einzuführenden Basistarif abgelöst werden
kann. Der Leistungsumfang wurde dadurch verändert und
auch der versicherbare Personenkreis stark
erweitert.
Personen, die bereits vor in Kraft treten
der Gesundheitsreform 2007 im Standardtarif versichert
waren, werden nicht zwangsläufig in den Basistarif
überführt, sondern bleiben im bisher gültigem Umfang
versichert.
Siehe auch Basistarif
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