Versicherungslexikon Buchstabe
S
Stationäre Vorsorgeuntersuchung
Stationäre Vorsorgeuntersuchungen sind nur in
Ausnahmefällen notwendig. Die Mehrzahl der privaten
Krankenversicherer erstatten diese
Kosten.
Es sind Ausnahmen, da Vorsorgeuntersuchungen in
der Regel ambulant durchgeführt werden. Die Kosten werden
sowohl in der GKV als auch in der PKV übernommen, sofern
es sich um die gesetzlich eingeführten Programme handelt,
oder die tarifliche Leistung das ausdrücklich
vorsieht.
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