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Versicherungslexikon Buchstabe S

Stationäre Vorsorgeuntersuchung

Stationäre Vorsorgeuntersuchungen sind nur in Ausnahmefällen notwendig. Die Mehrzahl der privaten Krankenversicherer erstatten diese Kosten.

Es sind Ausnahmen, da Vorsorgeuntersuchungen in der Regel ambulant durchgeführt werden. Die Kosten werden sowohl in der GKV als auch in der PKV übernommen, sofern es sich um die gesetzlich eingeführten Programme handelt, oder die tarifliche Leistung das ausdrücklich vorsieht.

 

   


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