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Versicherungslexikon Buchstabe S

Sterbegeld

Durch das in Kraft treten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004, wurde das Sterbegeld als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.

Bis dahin galt, dass für einen Verstrobenen sofern er am dafür maßgeblichen Stichtag (01.01.1989) Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war, ein Sterbegeld von der Krankenkasse an denjenigen der Hinterbliebenen gezahlt wurde, der auch die Beisetzungskosten übernahm. Für die Höhe des Sterbegeldes war maßgebend ob der oder die Verstorbene selbst Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert war.

 

   


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