Versicherungslexikon Buchstabe
S
Sterbegeld
Durch das in Kraft treten des
GKV-Modernisierungsgesetzes 2004, wurde das
Sterbegeld als versicherungsfremde Leistung aus dem
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
gestrichen.
Bis dahin galt, dass für einen Verstrobenen
sofern er am dafür maßgeblichen Stichtag (01.01.1989)
Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
war, ein Sterbegeld von der Krankenkasse an
denjenigen der Hinterbliebenen gezahlt wurde, der
auch die Beisetzungskosten übernahm. Für die Höhe des
Sterbegeldes war maßgebend ob der oder die
Verstorbene selbst Mitglied oder im Rahmen der
Familienversicherung mitversichert
war.
zurück
|