Versicherungslexikon Buchstabe
S
Stornogewinn
Stornogewinne sind bei einen Versicherer
verbleibende Überschüsse und Alterungsrückstellungen, die
durch vorzeitige Kündigung des Versicherungsnehmers
entstehen.
Realisierte Stornogewinne gehören als Bestandteil zum
Geschäftsergebniss des Unternehmens.
Die Versicherungsgesellschaften rechnen mit dem Abgang von
Verträgen durch vorzeitige Kündigung und kalkulieren die daraus
resultierenden Stornogewinne mit
ein.
Durch die Gesundheitsreform 2007 werden
sich künftig die Stornogewinne reduzieren, denn durch die
Portabilität der Alterungsrückstellungen in der PKV
verbleiben weniger Überschüsse und
Alterungsrückstellungen beim
Versicherer.
zurück
|