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Versicherungslexikon Buchstabe S

Stornogewinn

Stornogewinne sind bei einen Versicherer verbleibende Überschüsse und Alterungsrückstellungen, die durch vorzeitige Kündigung des Versicherungsnehmers entstehen.
Realisierte Stornogewinne gehören als Bestandteil zum Geschäftsergebniss des Unternehmens.
Die Versicherungsgesellschaften rechnen mit dem Abgang von Verträgen durch vorzeitige Kündigung und kalkulieren die daraus resultierenden Stornogewinne mit ein.

Durch die Gesundheitsreform 2007 werden sich künftig die Stornogewinne reduzieren, denn durch die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der PKV verbleiben weniger Überschüsse und Alterungsrückstellungen beim Versicherer.

 

   


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