Versicherungslexikon Buchstabe
S
Studenten
Studenten sind seit 1975
versicherungspflichtig in der Studentischen
Krankenversicherung. Seit 1989 gibt es eine zeitliche
Begrenzung bis zum Abschluss des 14. Fachsemester oder
maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, um
Missbrauch zu
vermeiden.
Die Versicherungspflicht ruht solange der
Student Anspruch auf Familienversicherung hat, längstens
zur Vollendung des 25.
Lebensjahres.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist
immer zu Semesterbeginn möglich, wenn der Student sich
bei einem privaten Krankenversicherer in einem
Studententarif versichern möchte.
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