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Versicherungslexikon Buchstabe S

Studenten

Studenten sind seit 1975 versicherungspflichtig in der Studentischen Krankenversicherung. Seit 1989 gibt es eine zeitliche Begrenzung bis zum Abschluss des 14. Fachsemester oder maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, um Missbrauch zu vermeiden.

Die Versicherungspflicht ruht solange der Student Anspruch auf Familienversicherung hat, längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist immer zu Semesterbeginn möglich, wenn der Student sich bei einem privaten Krankenversicherer in einem Studententarif versichern möchte.

 

   


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