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Versicherungslexikon Buchstabe S

Sucht

Die private Krankenversicherung ist grundsätzlich verpflichtig für Krankheiten und Unfälle und deren Folgen, die aufgrund von Sucht eingetreten sind die tariflichen Leistungen zu erbringen. 

Es besteht aber keine Leistungspflicht für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten, Unfälle und deren Folgen und das schließt Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren ein.
Der PKV-Verband empfiehlt allerdings allen PKV-Unternehmen freiwillig einen Teil der Kosten für Entziehungsmaßnahmen zu übernehmen.

 

   


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