Versicherungslexikon Buchstabe
S
Sucht
Die private Krankenversicherung ist
grundsätzlich verpflichtig für Krankheiten und
Unfälle und deren Folgen, die aufgrund von Sucht
eingetreten sind die tariflichen Leistungen zu
erbringen.
Es besteht aber keine Leistungspflicht für
vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten, Unfälle und deren
Folgen und das schließt Entziehungsmaßnahmen und
Entziehungskuren ein.
Der PKV-Verband empfiehlt allerdings allen PKV-Unternehmen
freiwillig einen Teil der Kosten für Entziehungsmaßnahmen zu
übernehmen.
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