Versicherungslexikon Buchstabe
T
Tagesgleiche Pflegesätze
Unter dem Begriff "tagesgleicher
Pflegesatz" versteht man eine Form der Vergütung in der
Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei ist die
Vergütunghöhe gleichbleibend für jeden einzelnen
Kalendertag während eines Aufenthaltes in einer
stationären Einrichtung (Krankenhaus oder Pflegeheim). Es
werden imm dann tagesgleiche Pflegesätze vereinbart, wenn
die Vergütung nicht durch Fallpauschalen oder sonstigen
Entgelten erfolgen kann.
Sie beziehen sich normalerweise auf besondere Einrichtungen (z.
B. Spezialkliniken zur Behandlung von Querschnittsgelähmten,
AIDS-, oder Dialyse-Patienten, oder auch
Verbrennungsopfer).
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