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Versicherungslexikon Buchstabe T

Tagesgleiche Pflegesätze

Unter dem Begriff "tagesgleicher Pflegesatz" versteht man eine Form der Vergütung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei ist die Vergütunghöhe gleichbleibend für jeden einzelnen Kalendertag während eines Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung (Krankenhaus oder Pflegeheim). Es werden imm dann tagesgleiche Pflegesätze vereinbart, wenn die Vergütung nicht durch Fallpauschalen oder sonstigen Entgelten erfolgen kann.
Sie beziehen sich normalerweise auf besondere Einrichtungen (z. B. Spezialkliniken zur Behandlung von Querschnittsgelähmten, AIDS-, oder Dialyse-Patienten, oder auch Verbrennungsopfer).

 

 

   


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