Versicherungslexikon Buchstabe
T
Tarifbeitrag
Der Tarifbeitrag ist der vorher festgelegte
Beitrag eines Versicherungsunternehmens für eine
spezielle Versicherungs-leistung. Es kann sich dabei
auch um die Gewährung eines speziellen
Versicherungsschutzes handeln. Der Tarifbeitrag bildet
dabei den Grundbeitrag für ein zu versicherndes Risiko,
der sich aber durch weitere gefahrerhöhende Umstände
durch einen notwendigen (Risiko-) Zuschlag erhöhen
kann.
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