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Versicherungslexikon Buchstabe T

Tarifbeitrag

Der Tarifbeitrag ist der vorher festgelegte Beitrag eines Versicherungsunternehmens für eine spezielle Versicherungs-leistung. Es kann sich dabei auch um die Gewährung eines speziellen Versicherungsschutzes handeln. Der Tarifbeitrag bildet dabei den Grundbeitrag für ein zu versicherndes Risiko, der sich aber durch weitere gefahrerhöhende Umstände durch einen notwendigen (Risiko-) Zuschlag erhöhen kann.

 

   


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