Versicherungslexikon Buchstabe
T
Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel in der PKV nimmt man vor um den
Leistungsumfang zu ändern. Er funktioniert in zwei
Richtungen:
-
leistungserhöhend oder
-
leistungsmindernd.
Wer seinen Leistungsumfang erhöhen möchte, muss
beim Versicherer einen entsprechenden Antrag stellen und
die Vertragsabteilung wird dann eine
Risikoprüfung vornehmen. Bei Vorerkrankungen kann es
nötig sein, dass ein Risikozuschlag oder sogar
Leistungsausschluss vereinbart werden muss. Darüber
hinaus wird für die Leistungserhöhung eine Wartezeit
gelten.
Eine Ausnahme von diesem Prozedere bietet ein so
genannter Optionstarif. Zu bestimmten Terminen entfällt
dann die Risikoprüfung und alle damit eventuell
verbundenen Einschränkungen und auch die Wartezeit.
(Siehe auch Optionstarif)
Wer den Leistungsumfang seines
Vertrages mindern möchte, kann das in der Regel
durch eine einfache Willenserklärung
tun.
Dient der Tarifwechsel, um von einem alten
und teuren Tarif in einen modernen und preiswerteren zu
wechseln, dann kann es auch geschehen, dass es durch den
Tarifwechsel zu (ungewollten) Leistungssteigerungen
kommt. Auch in diesem Fall steht dem Versicherer
eine Risikoprüfung zu, obwohl es vielleicht nur ganz
bestimmte Leistungsmerkmale betrifft (der neue Tarif
unterscheidet nicht mehr zwischen Ein- und
Zweibett-zimmer, während im alten Tarif nur ein
Zweibettzimmer versichert war).
In diesem konkreten Fall darf der Versicherer für das
Einbettzimmer eine Risikoprüfung vornehmen und evt. auch
einen Risikozuschlag verlangen.
Bedauerlicherweise sind die PKV-UNternehmen
gerade bei Wechsel von alten oder sogar bereits
geschlossenen Tarifen in neue Tarife nicht sehr
kooperationsbereit. Nicht selten wird gerade den
Bestandkunden dieser Weg erheblich erschwert.
Abhilfe schafft hier auch die
Inforamtionsbroschüre "Tarifwechsel ohne
Kündigung". Gerade Bestandkunden, die bereits seit
langem PKV-versichert sind können bis zu 60% PKV Beitrag
sparen.
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