Versicherungslexikon Buchstabe
T
Teilstationäre Behandlung
Einer teilstationäre Behandlung wird angerodnet,
wenn aus medizinischer Sicht eine vollstationäre
Behandlung nicht notwendig ist. Sowohl die medizinische
Versorgung, als auch die Unterbringung wird
dann entweder nur tagsüber oder nur die Nacht über
vorgenommen.
Siehe auch Tagesklinik
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