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Versicherungslexikon Buchstabe T

Therapiefreiheit

Die notwendige Behandlungsweise wird vom behandelnden Arzt getroffen. Er entscheidet aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner gewonnenen Überzeugung der medizinischen Notwendigkeit. Man nennt das Therapiefreiheit.

Zu beachten ist jedoch, dass bei verschiedenen zur Verfügung stehenden risikogleichen Behandlungsmethoden, diejenige zu wählen ist, die den größtmöglichen Erfolg verspricht und bei verschiedenen gleichwertigen Alternativen auch das geringste Risiko aufweist.
Der Arzt muss seinen Patienten über die Risiken der verschiedenen zur Verfügung stehenden Alternativen umfassend aufklären. Außerdem muß er die Einwilligung zu der von ihm gewählten Therapie einholen.

Bei Kassenpatienten ist außerdem darauf zu achten, dass die Wahl der Therapie auch wirtschaftlich angemessen ist.

 

 

   


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