Versicherungslexikon Buchstabe
T
Therapiefreiheit
Die notwendige Behandlungsweise wird vom
behandelnden Arzt getroffen. Er entscheidet aufgrund
seiner fachlichen Kompetenz und seiner gewonnenen
Überzeugung der medizinischen Notwendigkeit.
Man nennt das Therapiefreiheit.
Zu beachten ist jedoch, dass bei verschiedenen
zur Verfügung stehenden risikogleichen
Behandlungsmethoden, diejenige zu wählen ist, die den
größtmöglichen Erfolg verspricht und bei verschiedenen
gleichwertigen Alternativen auch das geringste Risiko
aufweist.
Der Arzt muss seinen Patienten über die Risiken der
verschiedenen zur Verfügung stehenden Alternativen umfassend
aufklären. Außerdem muß er die Einwilligung zu der von ihm
gewählten Therapie einholen.
Bei Kassenpatienten ist außerdem darauf zu
achten, dass die Wahl der Therapie auch wirtschaftlich
angemessen ist.
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