Versicherungslexikon Buchstabe
T
Tod eines Versicherungsnehmers
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet das
Versicherungs-verhältnis.
Sind andere Personen mitversichert, dann haben
sie laut den Versicherungsbedingungen das Recht den
Vertrag fortzusetzen, wenn an die Stelle der
Versicherungs-nehmers treten.
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