Versicherungslexikon Buchstabe
U
Überführungskosten
Bei einem Todesfall im Ausland, werden die
Überführungskosten von der PKV im Rahmen der
Vollkosten- und Zusatzversicherung übernommen, sofern das
in den Tarifbedingungen vorgesehen ist.
Auch bei der
kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung
werden vielfach die Kosten der Überführung
übernommen.
Gesetzlichen Krankenkassen ist die
Kostenübernahme generell untersagt.
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