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Versicherungslexikon Buchstabe U

Überführungskosten

Bei einem Todesfall im Ausland, werden die Überführungskosten von der PKV im Rahmen der Vollkosten- und Zusatzversicherung übernommen, sofern das in den Tarifbedingungen vorgesehen ist.

Auch bei der kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung werden vielfach die Kosten der Überführung übernommen.

Gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme generell untersagt.

 

 

   


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