Versicherungslexikon Buchstabe
U
Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Von Übertritt spricht man,
wenn GKV-Mitglieder zur privaten
Krankenversicherung wechseln.
Die Versicherungszeit in der Krankenkasse wird auf die
entstehenden Wartezeiten angerechnet, sofern der Übertritt
unmittelbar erfolgt und nahtlos an die Mitgliedschaft in der
GKV anschließt.
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