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Versicherungslexikon Buchstabe U

Überweisungsschein

Wenn ein Arzt seinen Patienten zur Behandlung an einen anderen Arzt mit spezieller Fachrichtung überweist, dann stellt er einen Überweisungsschein aus. Er dient gleichzeitig auch als Nachweis für die bereits entrichtete Praxisgebühr für das laufende Quartal.

Bei PKV-Versicherten ist ein Überweisungsschein nur dann notwendig, wenn er in einem so genannten Primärarzttarif versichert ist.

Siehe auch Primärarzttarif

 

   


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