Versicherungslexikon Buchstabe
U
Überweisungsschein
Wenn ein Arzt seinen Patienten zur Behandlung an
einen anderen Arzt mit spezieller Fachrichtung überweist,
dann stellt er einen Überweisungsschein aus. Er dient
gleichzeitig auch als Nachweis für die bereits
entrichtete Praxisgebühr für das laufende
Quartal.
Bei PKV-Versicherten ist ein Überweisungsschein
nur dann notwendig, wenn er in einem so genannten
Primärarzttarif versichert ist.
Siehe auch Primärarzttarif
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