Versicherungslexikon Buchstabe
U
Umlageverfahren
Das Umlageverfahren ist die Finanzierungsmethode
der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Mitgliedsbeiträge wurden bisher dazu verwendet, die
anfallenden Ausgaben zu decken. von den Krankenkassen
wurde jährlich ein Beitragssatz aus der Bruttolohnsumme
und den zu erwartenden Leistungsausgaben ermittelt. Er
gründetete sich dabei auf die Annahme, dass er ausreichend sein
wird, um alle Ausgaben für Versicherungsleistungen und
Verwaltung zu decken. Es wurden keine Rücklagen für zukünftige
Leistungsausgaben gebildet.
Seit Januar 2009 erhalten die Krankenkassen
ihre Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Sie selbst erheben keine
Beiträge bei Ihren Versicherten mehr.
Alle Mitgliedsbeiträge fließen zusammen mit
den Mitteln des Bundes in den Gesundheitsfonds und werden dort
entsprechend an die Krankenkassen verteilt.
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