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Versicherungslexikon Buchstabe U

Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist die Finanzierungsmethode der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Mitgliedsbeiträge wurden bisher dazu verwendet, die anfallenden Ausgaben zu decken. von den Krankenkassen wurde jährlich ein Beitragssatz aus der Bruttolohnsumme und den zu erwartenden Leistungsausgaben ermittelt. Er gründetete sich dabei auf die Annahme, dass er ausreichend sein wird, um alle Ausgaben für Versicherungsleistungen und Verwaltung zu decken. Es wurden keine Rücklagen für zukünftige Leistungsausgaben gebildet.

Seit Januar 2009 erhalten die Krankenkassen ihre Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Sie selbst erheben keine Beiträge bei Ihren Versicherten mehr.

Alle Mitgliedsbeiträge fließen zusammen mit den Mitteln des Bundes in den Gesundheitsfonds und werden dort entsprechend an die Krankenkassen verteilt.

 

   


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